Am Freitag wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz aus 2020 reformiert. Danke für nichts.
Wie war er vorher? Das Bundes-Klimaschutzgesetz
Vor der Reform waren im Bundes-Klimaschutzgesetz für die einzelnen Sektoren gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß festgelegt. Hier ist geregelt, dass zusätzlich zu den Emissionsdaten auch angegeben werden muss, ob die Emissionen die Jahresmenge über- oder unterschreiten. Spezifischer wird es noch in den Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft: hier muss auch klar werden, woher die Emissionen stammen und wie die Treibhausgase gesenkt werden.
Wenn ein Sektor diese gesetzlichen Vorgaben verfehlt, muss direkt im nächsten Jahr ein Sofortprogramm vorgelegt werden, um diese Vorgaben einzuhalten. Dieses soll Maßnahmen enthalten, die dann schnellstmöglich beschlossen und umgesetzt werden.
Besonders relevant ist das Klimaschutzgesetz im Verkehrs- und Gebäudebereich – genau dieser sorgt aber jetzt für Probleme.Besonders relevant ist das Klimaschutzgesetz im Verkehrs- und Gebäudebereich – genau dieser sorgt aber jetzt für Probleme.
Was ist jetzt los?
Wie auch in den Jahren zuvor haben sowohl der Verkehrs- als auch der Gebäudebereich im letzten Jahr die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten. Daraufhin drohte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit einschneidenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Fahrverboten am Wochenende. Wissings Forderung: Der Bundestag muss die Reform des Klimaschutzgesetzes bis zum Sommer beschließen. Ein Erpressungsversuch? Es entsteht der Eindruck, Wissing würde Einbußen im Klimaschutz in Kauf nehmen, um sein eigenes Verfehlen zu überdecken.
Wäre die Reform nicht gekommen, hätte Wissing nämlich ein Sofortprogramm vorlegen müssen, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Es erscheint in dem Moment einfacher, den autofahrenden Teil der Bevölkerung gegen die Regierung aufzubringen.
Ein Schlag ins Gesicht für den Klimaschutz
Die einzelnen Sektoren haben durch die Reform keine Ziele für die Reduktion von Treibhausgas-Emission mehr, die eingeklagt werden könnten. Das bedeutet zwar, dass nicht mehr CO2 als vorher ausgestoßen werden darf. Aber auch, dass nun keine klare Verantwortung mehr für jeden Sektor vorherrscht.
Außerdem wird nicht mehr jedes Jahr kontrolliert: erst wenn zwei Jahre in Folge abzusehen ist, dass die Bundesregierung nicht mehr gut im Zeitplan liegt, muss nachjustiert werden. Erinnerung: Es ist 2024. Zwei aufeinanderfolgende Jahre bedeutet, dass die aktuelle Bundesregierung sich nicht mehr damit beschäftigen muss. Das ist Prokrastinieren auf ganz anderem Level.
Es kann nicht sein, dass Nachhaltigkeit und Klimaschutz in unserem Land so zurückgestellt werden. Gerade in Sektoren, die besonders viel CO2 ausstoßen, muss mehr geschehen. Wir fordern daher: zurück zu den sektorspezifischen Zielen und konkrete Maßnahmen, diese zu erreichen! Wer sich in den Bundestag setzen will, muss Verantwortung für Klimaschutz übernehmen!
Du willst selbst nachlesen? Tagesschau und Welt haben beide Artikel zur Reform veröffentlicht. Das originale Bundes-Klimaschutzgesetz findest du hier.